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Examensanfechtungen in Saarland

Examensanfechtungen in
Saarland

Examensanfechtungen aus dem Saarland sind fester Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dies betrifft sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch das zweite juristische Staatsexamen. Rechtsgrundlagen für beide Prüfungen sind im Saarland das Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz – JAG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsordnung - JAO). In der staatlichen Pflichtfachprüfung sind im Saarland 6 Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung und damit faktisch die Bestehensgrenze ist in § 12 Abs. 2 JAG geregelt. Beträgt die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfung weniger als 3,50 Punkte oder sind mehr als drei Aufsichtsarbeiten mit weniger als 4,00 Punkten bewertet worden, so ist der Prüfling von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen; er hat die Prüfung nicht bestanden. Die schriftliche Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen im Saarland besteht aus sieben Aufsichtsarbeiten. Gemäß § 28 Abs. 2 JAG ist man von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfung weniger als 3,50 Punkte beträgt oder mehr als drei Aufsichtsarbeiten mit weniger als 4,00 Punkten bewertet worden sind.

Wir vertreten dabei Prüflinge und Referendare, die noch nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden. Darüber hinaus führen wir auch Verfahren zur Verbesserung der Gesamtnote durch. Im Saarland haben wir große Erfahrung mit der Durchführung der Widerspruchsverfahren und der dazugehörigen Überdenkungsverfahren. Auch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Saarlouis konnten wir die Interessen unserer Mandanten schon häufig vertreten.

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    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

    Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.