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Examensanfechtungen in Sachsen

Examensanfechtungen in
Sachsen

Examensanfechtungen aus Sachsen sind fester Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dies betrifft sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch das zweite juristische Staatsexamen. Rechtsgrundlagen für beide Prüfungen sind in Sachsen das Gesetz über die Juristenausbildung in Sachsen (SächsJAG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO). In der staatlichen Pflichtfachprüfung sind in Sachsen 6 Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung und damit faktisch die Bestehensgrenze ist in § 25 Abs. 2 SächsJAPO geregelt. Wer im schriftlichen Teil der Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,60 Punkten erreicht und in wenigstens drei Prüfungsarbeiten mindestens eine Einzelpunktzahl von 4,00 erhalten hat, ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Staatsprüfung nicht bestanden. Die schriftliche Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen in Sachsen besteht aus acht Aufsichtsarbeiten. Gemäß § 48 Abs. 3 SächsJAPO ist die mündliche Prüfung erreicht, wenn im schriftlichen Teil der Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,60 Punkten und in wenigstens vier Prüfungsarbeiten mindestens eine Einzelpunktzahl von 4,00 erzielt worden sind.

Wir vertreten dabei Prüflinge und Referendare, die noch nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden. Darüber hinaus führen wir auch Verfahren zur Verbesserung der Gesamtnote durch. In Sachsen haben wir große Erfahrung mit der Durchführung der Widerspruchsverfahren und der dazugehörigen Überdenkungsverfahren. Auch vor den zuständigen Verwaltungsgerichten konnten wir die Interessen unserer Mandanten schon häufig vertreten.

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    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

    Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.