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Prüfungsanfechtungen in Zahnmedizin

Prüfungsanfechtungen in Zahnmedizin

Prüfungsanfechtungen in Zahnmedizin sind fester Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dies betrifft das gesamte Prüfungsverfahren nach der Approbationsordnung für Zahnärzte. Gegenstand von prüfungsrechtlichen Verfahren sind damit insbesondere die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung. Auch Bewertungen innerhalb des Studiums und können Gegenstand von Prüfungsanfechtung in sein. Gerade die Prüfungen in Zahnmedizin sind sehr speziell und somit auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Herausforderung. Dies beginnt schon damit, dass bei der Anfertigung von Zahnersatz der Bewertungsmaßstab oft nur schwer nachvollziehbar ist. Sowohl in der Durchführung von Widerspruchsverfahren, als auch in der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten konnten wir große Erfahrungen sammeln und Erfolge erzielen.

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    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

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