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Prüfungsanfechtung Hansen & Münch

HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.

Erfolge und Neuigkeiten im Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

16 Mar 2025

Künstliche Intelligenz und Prüfungen im Studium. Täuschungsvorwurf? Wir helfen!

Uns erreichen immer mehr Anfragen zu Täuschungsvorwürfen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) im Studium. Inzwischen gehört die Arbeit mit ChatGPt und anderen textbasierten Dialogsystemen...
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12 Feb 2025

Erfolg bei Jura Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Köln

Die staatliche Pflichtfachprüfung wurde von unserem Mandanten endgültig nicht bestanden. Es fehlten einige wenige Punkte und eine bestandene Aufsichtsarbeit für die Zulassung zur mündlichen Prüfung....
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10 Feb 2025

Masterstudium Philosophie durch Verfahrensfehler gerettet

Unser Mandant studiert an der Universität Leipzig im Masterstudium Philosophie. In einem Pflichtmodul sollte eine Hausarbeit endgültig nicht bestanden sein. In dem Widerspruchsverfahren haben wir...
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07 Feb 2025

Bachelor Architektur an der TU-Braunschweig gerettet

Unsere Mandantin hatte die Prüfung „Einführung in das Entwerfen“ im Bachelorstudiengang Architektur an der technischen Universität Braunschweig endgültig nicht bestanden. Die Gruppenprüfung litt an...
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21 Jan 2025

Erfolgreiches Widerspruchsverfahren im Prüfungsrecht

Unsere Mandantin studiert im Studiengang Gesundheitsmanagement an der Internationalen Hochschule. Das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs wurde fälschlich festgestellt.
Mehr zum Beitrag „ Erfolgreiches Widerspruchsverfahren im Prüfungsrecht
17 Jan 2025

Erfolg bei Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt

Erfolg bei Staatsprüfung in Baden-Württemberg. Unsere Mandantin hatte die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule endgültig nicht bestanden. Wir konnten einen...
Mehr zum Beitrag „ Erfolg bei Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt

Ihre Problemlöser & Rechtsanwälte

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
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