Skip to main content
Please wait...

Fristen

Fristen

Fristen sind im Prüfungsrecht von größter Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die Fälle des Nichtbestehens bzw. endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung und die Exmatrikulation. Werden hier Fristen versäumt, so hat dies zur Folge, dass gegen das Ergebnis nichts mehr unternommen werden kann. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, so kann es passieren, dass das Ergebnis als richtig gilt. Es besteht dann keine Möglichkeit mehr für eine Prüfungsanfechtung oder eine sonstige Problemlösung.

Wird ein Ergebnis bekannt gegeben, so kann nur innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden. Die Frist beträgt gerade nicht 4 Wochen, sondern genau einen Monat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf dem Brief über das Ergebnis der Prüfung auch eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt war. Ist dies nicht der Fall, so beträgt die Frist ein Jahr.

Es muss genau bestimmt werden, wann die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses stattgefunden hat. Auch muss die Frist zutreffend berechnet werden. Dies sind bereits anspruchsvolle Rechtsfragen die durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden sollten.

Jetzt Hilfe holen und Probleme lösen!

  • Mandant werden

    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

    Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.

Ihre Problemlöser
Porträt von Alexander Münch LL.M.

Alexander Münch LL.M.

RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT
Porträt von Frank Hansen

Frank Hansen

RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT
kostenfreie Erstberatung
Rede mit deinem Problemlöser040-325 071 47-0